Archiv
Das Air-Law Team gibt regelmäßig einen kleinen Einblick in ihr gesammeltes luftrechtliches Wissen, um die Mitglieder der Luftfahrtbranche über aktuelle und relevante Themengebiete zu informieren und aufzuklären. Veröffentlichungen finden Sie in den folgenden Journalen der Fachpressen.
Stellungnahme zum Antrag der Bayer. Staatsregierung
Das Bestreben zur Umstellung der Energieversorgung auf sog. erneuerbare Energien hat in den letzten Jahren zu einigen Gesetzesänderungen geführt, die insbesondere den Ausbau der Windenergie forcieren sollen. Das zum 1. Februar 2023 in Kraft getretene Windenergieflächenbedarfsgesetz räumt jetzt nicht nur im Erneuerbare Energien Gesetz – EEG -, sondern auch im Immissionsschutzrecht und in
Bei ROT bleib ich stehen, bei GRÜN darf ich gehen!
Was jedes Kind bereits im Straßenverkehr beachtet, hilft uns auch in der Luft …aber bekanntlich werden die Dinge mit zunehmenden Dimensionen immer komplexer. So haben wir trotz FLARM und Haubenblitzer, Hindernisdatenbanken und genauester GPS-Position immer noch viel zu viele Zusammenstöße – meist mit tödlichem Ausgang – zu beklagen. FLARM hilft sofern es alle
Treibstoffmanagement – eine Kardinalpflicht ausschließlich des Piloten/der Pilotin
Durch zwei Instanzen verlor ein Kläger bei dem Versuch, die Schuld an einer Notlandung wegen Treibstoffmangel bei einer Werft zu suchen und dort den Schaden geltend zu machen. Das Oberlandesgericht München bestätigte das klageabweisende Urteil des Landgerichtes, nachdem es sich den, bereits in der ersten Instanz eingesetzten, Sachverständigen nochmals anhörte. In einem Nebensatz
Unionsrechtliche Neuigkeiten zur Cybersicherheit im Luftverkehr
Zwei erst kürzlich von der Europäischen Kommission erlassene Verordnungen, nämlich die Delegierte VO (EU) 2022/1645 sowie die DVO (EU) 2023/203 haben den Anwendungsbereich der bisher zur Cybersicherheit im Luftverkehr ergangenen Regelungen nochmals verbreitert. Sie dienen beide der Umsetzung der EASA-Basicregulation VO (EU) 2028/1139 und stellen Regeln zur Informationssicherheit in der Luftfahrt auf. Anwendungsbereich
§ 99 LuftVZO und der Betrieb von Ultraleichtflugzeugen mit ausländischer Kennung
Legal – illegal? Nicht selten sind an unseren Flugplätzen Luftsportgeräte mit ausländischen Kennung anzutreffen. Ab und zu tatsächlich zu Besuch und gesteuert von FliegerkameradInnen aus dem Ausland. Weitaus häufiger sind diese Flieger jedoch am Platz beheimatet oder haben ihren regelmäßigen Standort an einem anderen deutschen Fluggelände und gehören deutschen Staatsangehörigen oder stehen zumindest
II. Mitglieder der sog. „Reichsbürgerbewegung“ besitzen nicht die erforderliche luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeit
(VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.06.2021 – 8 S 3419/20 -, zit. nach juris) Auch die luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeit wirft immer wie-der neue Fragen auf. Eine davon hat kürzlich der VGH Baden-Württemberg behandelt und festgestellt, dass Mitglieder der „Reichsbürgerbewegung“ die erforderliche Zuverlässigkeit nicht aufweisen. Dem lag ein Sachverhalt zugrunde, in dem nach Feststellung der Zuverlässigkeit
Versicherungsschutz bei Schäden im Luftfahrtbereich – Pilotenklausel beachten
Immer wieder verweigern Versicherer nach Flugunfällen die Leistung, weil Piloten am Steuer saßen, die nicht im Vertrag stehen. Wer andere sein Flugzeug fliegen lässt, sollte vorher unbedingt seine Police prüfen. Die Versicherungsbedingungen sind im Versicherungsvertrag zur (Voll-)Kaskoversicherung immer unmissverständlich beschrieben. Dennoch gibt es immer wieder Unklarheiten und es ist nicht für jeden ersichtlich,
I. Luftfrachtführerhaftung nicht gewerblich tätiger Privatpiloten
OLG Hamm, Urteil vom 18. März 2021 – 27 U 34/18 – juris Auch Privatpiloten können Frachtführer im Sinne von § 45 LuftVG sein und damit nach dieser Vorschrift haften. Denn danach ist der Luftfrachtführer für den Fall, dass ein Fluggast durch einen Un-fall an Bord eines Luftfahrzeugs oder beim Ein- oder Aussteigen
CAMO-Chaos oder Vereinfachung ?
Wer sich ohne juristische Sachkenntnis mit den neuen Regelungen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (Continuing Airworthiness) beschäftigt, muss erstmal einen langen Atem beweisen. Denn die Neufassung von CAMO und CAO kommt etwas sperrig daher. Es hat etwas gedauert, aber nun haben sich die Allgemeine Luftfahrt und die Sportfliegerei langsam an das europäische System zur
ZÜP und kein Ende – LuftSiG erneut verschärft
Ergänzungen und Verschärfungen zum Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) Anfang März beriet der Innenausschuss des Bundestages über einen Gesetzentwurf zur Verschärfung der ZÜP. Außerdem über den Antrag der FDP-Fraktion über die Abschaffung der Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Privatpiloten und Luftsportler. In der öffentlichen Sitzung des Innenausschusses am 10. Februar kamen 5 vom Innenausschuss berufenen Sachverständige bzw. Experten zu
Mehr Daten für die ZÜP
Die ZÜP bleibt, der Bundestag hat die Änderungen des Luftsicherheitsgesetzes am 5.März 2020 beschlossen. Die Kritik, die Experten in der Innenausschuss-Sitzung Anfang Februar 2020 übten, blieb weitgehend ungehört. Dieses Gesetz sollte helfen, durch intensives Durchleuchten all jener, die Zugang zu Luftfahrzeugen und Flughäfen haben, die Gefahr von Anschlägen wie denen auf das World
AMC zu Part FCL……Neuerungen und Klarstellungen
Highlights wie, elektronisches Flugbuch und Anrechnung von Flugzeiten: Flugbuch…bald auch elektronisch: Am 19.03.2020 wurden durch die EASA einige AMC-Amendments zur Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 veröffentlicht. Dies unabhängig von den am 8.April 2020 in Kraft tretenden Änderungen der Lizenzverordnung dazu, dass die betrieblichen und lizenzrechtliche Vorgaben für der Segelflugsport und der Ballonsport in jeweiligen
Stellungnahme vor dem Bundestag – Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen
Anlässlich der geplanten und schließlich auch im März 2020 beschlossenen Änderungen des Luftsicherheitsgesetzes wurde RA Frank Dörner aufgrund seiner Expertise gebeten, dem Bundestag eine Stellungnahme zur Gesetzesänderung auszuarbeiten. Diese können Sie hier lesen: Stellungnahme für den Bundestag – Frank Dörner Die ganze Öffentliche Anhörung des Innenausschusses zum Thema: Luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungen können Sie hier
Mid-Air-Collisions…..Zusammenstösse in der Luft und die Ausweichregeln der SERA
Fast immer nach rechts! Die Ausweichregeln für den Luftverkehr sind in den Standardised Rules of the Air, kurz SERA, unmissverständlich beschrieben. Dennoch gibt es immer wieder Unklarheiten, wer wem in welcher Situation ausweichen muss. Frank Peter Dörner, Anwalt mit Schwerpunkt Luftrecht und passionierter Pilot und Fluglehrer, hat sich des Themas noch einmal angenommen.
Altersgrenzen für Piloten in der gewerblichen Luftfahrt
Ein Nachtrag zu „Sind die geltenden Altersgrenzen für Piloten in der gewerblichen Luftfahrt zementiert? (GAN 4/2019) Dass betroffene Piloten auf die eine oder andere Weise versuchen, sich auch nach Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze die Möglichkeit einer Tätigkeit in der gewerblichen Luftfahrt zu erhalten, ist nachvollziehbar. In einem Fall, der in dem vorangegangenen Artikel
Fliegermagazin 11/19 – 90-Tage-Regel
90-Tage-Regel Jedem Piloten, jeder Pilotin ist der Begriff geläufig – die „90-Tage-Regel“. Aber es gibt an den Flugplätzen nach wie vor Diskussionen dazu, wer denn nun eigentlich mitfliegen darf, wenn diese Voraussetzung zur Mitnahme von Fluggästen nicht erfüllt ist. Grundsätzlich fordert FCL.060 b) für den gewerblichen Luftverkehr und für bei der Mitnahme von
Fliegermagazin 10/19: Fit für’s Cockpit?
Einschränkung der Flugtauglichkeit Nach der VO(EU) 1178/2011 Anhang IV – dem Part „MED“ dürfen Pilotinnen und Piloten nicht fliegen und Flugschüler dürfen nicht allein fliegen, wenn sie sich der Einschränkung ihrer flugmedizinischen Tauglichkeit bewusst sind, die es ihnen unmöglich machen könnte, die Fliegerei sicher auszuüben. Einige Umstände, die dazu führen, dass man den
Flugplatz und Verkehrssicherungspflicht
Die Haftung für Glatteisunfälle von Fußgängern wegen Verletzung der Räum- und Streupflicht sind allgemein bekannt. Doch was hat es mit der Verkehrssicherungspflicht von Flugplatzbetreibern auf sich und was genau ist davon umfasst? Dieser Artikel soll niemanden verunsichern – im Gegenteil. Er soll über die Risiken und damit verbundenen Pflichten aufklären, damit sich die
Kleines 1×1 für den Betrieb von Sportanhängern
Segelflieger, Ballonfahrer und auch andere Luftsportler nutzen zum Transport und zur Verwahrung der wertvollen Sportgeräte Kfz-Anhänger. Dabei gibt es ein paar rechtliche Vorgaben zu beachten. Höchstgeschwindigkeit In Deutschland dürfen Gespanne üblicherweise auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen lediglich 80 km/h fahren. Eine Ausnahme davon ist die sog 100er-Regelung. Bei Vorliegen der Voraussetzungen erhält der Anhänger
Fliegermagazin 08/19 – Flugzeugkaufvertrag
Ein kurzer Überblick zum Kaufvertrag bei Kauf von neuen oder gebrauchten Luftfahrzeugen – Von der Anzahlung bis zum Vertrag Anzahlung: Eine gesetzliche Regelung, wie hoch eine Anzahlung sein darf, gibt es nicht. Das Gesetz sieht Zahlung bei Lieferung, die sog. Zahlung Zug-um-Zug vor. Der Verkäufer ist grundsätzlich frei bei der Festlegung und kann
Fliegermagazin 07/19 – ZÜP und weg
ZÜP und weg… Eine strafrechtliche Auffälligkeit hat nicht selten auch den Verlust mancher fliegerischen Möglichkeiten zur Folge. Im Gegensatz zum reinen Segelflieger oder Ultraleichtpilot benötigt jeder, der eine in Deutschland geführte Motorfluglizenz (PPL, CPL, ATPL) nutzen will, eine Feststellung der Zuverlässigkeit – bekannt auch unter dem Kürzel „ZÜP“. Und genau die wird entweder
Fliegermagazin 06/19 – Nutzungsausfall
Bei Beschädigungen oder Unfällen von bzw. mit Luftfahrzeugen stellt sich neben den Fragen nach Ersatz der Reparaturkosten und z.B. der Wertminderung auch häufig die Fragen nach einem Ersatz des Nutzungsausfalls. Ein Leser hat aktuell dazu eine Frage an die Redaktion des Fliegermagazin gerichtet. Sein Flugzeug wurde durch ein anderes Flugzeug beschädigt. Der Propeller
Fliegermagazin 05/19 – Freelance – Full risk
Freelancer in der Fliegerei: Pilot, Fluglehrer oder Prüfer – all diese Tätigkeiten werden sehr häufig ohne feste Anstellung oder auch ohne Einbindung in eine Organisation durchgeführt. Dahinter kann sich viel Risiko verbergen. Herkunft des Begriffs: Die Herkunft der Bezeichnung kann ironischerweise das häufig dahinterstehende Risiko besser beschreiben als viele anderen Umschreibungen: Mit der
Fliegermagazin 04/19: Essential Requirement – Flugwetter
Essential Requirement: Wetter Im Luftrechtunterricht, bei Auffrischungsschulungen oder auch einfach im Gespräch am Flugplatz dazu, wie den der ein oder die andere das Flugwetter einholt um „save“ zu sein, kommen sehr unterschiedliche Meinungen aber vor allem immer wieder Fragen auf: Reicht es aus, die GAFOR-Einstufung anzusehen? Brauche ich einen Flugwetter-Online-Account beim DWD? Geht
Fliegermagazin 03/19 Ordnungswidrigkeit oder Straftat
Auch in der Fliegerei passiert es: eine leichte Unachtsamkeit und der unbeabsichtigte Einflug in den Luftraum „C“, das Überlesen einer ED-R bei der sonst so sorgfältigen Flugvorbereitung, die wundersame Ruhe auf einer zugewiesenen Frequenz, die sich später als falsch-gerastet herausstellt oder auch der nicht richtig geschalten Transponder. Allesamt Luftraumverstöße mit jedoch sehr unterschiedlichen
Rechtliche Fragen der Sicherheit im Luftverkehr (Teil 2)
Dass von Windkraftanlagen in der Nähe zu Flugplätzen Gefahren nicht nur theoretisch ausgehen können, wie der Beurteilung des Falles Kassel-Calden zugrunde gelegt wurde, son-dern sich mitunter auch realisieren, zeigt ein tragischer Unfall, der sich am Sonderflugplatz Melle-Grönau am 2. Februar 2017 bei allerschönstem Wetter ereignet hat. An diesem sonnigen, frühlingshaften Donnerstagmittag mit blauem
Fliegermagazin 02/19 Transponder: Anschalten ist Pflicht
Zur Pflicht über die Ausrüstung von Luftfahrzeugen mit Transpondern, d. h. heute mit Mode-S-Transpondern, ist viel diskutiert und geschrieben worden. Die Geräte werden immer kompakter, komfortabler und benötigen weniger Energie. Schon längst hat sich, auch außerhalb der Pflicht zum Einbau von Transpondern, bei vielen Fliegern die Erkenntnis durchgesetzt, dass diese nicht nur erforderlich
Rechtliche Fragen der Sicherheit im Luftverkehr (Teil 1)
In der Praxis eines Verwaltungsgerichtshofes stellen sich in Verfahren, die im weitesten Sinn den Betrieb von Flughäfen, Verkehrslandeplätzen bis hin zu Sonderlandeplätzen oder auch militärische Flugplätze betreffen, immer wieder ganz unter-schiedliche Fragen, die zumindest auch die Sicherheit des Luftverkehrs berühren. Da im Zuge der Energiewende der Ausbau der erneuerbaren Energien auf der Grundlage
Fliegermagazin 01/19: Auf neuer Basis
Basic Regulation Seit September gilt die neue europäische Luftfahrt-Grundverordnung. Bei vielen Piloten, Verbänden und Betrieben gibt es aber noch Unklarheiten 15 Jahre nach der ersten europäischen Luftfahrt-Grundverordnung (Basic Regulation) ist nun die aktuelle VO (EU) Nr. 2018/1139 die Basis des Luftrechts. Unsere nationalen Regelungen sind leider teils überholt, teils schlicht europarechtswidrig. Sie ergänzen
Das „Münchner Modell“: Ein viel zitierter Blindflug
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) München vom 21.11.1977 Az.: M 1626 III 77 wird heute unter dem Schlagwort „Münchner Modell“ noch gerne dafür bemüht, Luftfahrzeuge mit oder ohne Pilot an Kunden zu verchartern, die selbst kein Flugzeug oder Fluglizenz besitzen und ein schnelles flexibles Beförderungsmittel, sei es zu privaten oder beruflichen Zwecken, benötigen.
DTO….schneller da, als erwartet…VO(EU) Nr. 2018/1119
Nun doch: Die DTO (Declared Training Organisation) kommt zum 03.09.2018. Mit der VO(EU) Nr. 2018/1119 wird die FCL-Verordnung VO(EU) 1178/2011 um einen neuen Teilabschnitt „DTO“ – ergänzt. Die „Spezifische Anforderungen in Bezug auf erklärte Ausbildungsorganisationen“ beschreiben die recht überschaubaren Anforderungen an die Anmeldung der kleinen Schwester zur ATO (Approved Training Organisation). Damit
Neue Europäische Luftfahrt-Grundverordnung (Basic-Regulation) im Amtsblatt der EU veröffentlicht
Die neue Europäische Luftfahrt-Grundverordnung (Basic-Regulation) ist nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Damit tritt sie am 11. September 2018 in Kraft. Darüber, ob der Termin für das Inkrafttreten der wichtigsten europäischen Luftfahrtnorm glücklich gewählt ist, kann man streiten. Der Verordnungstext ist hier zu finden: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018R1139&from=EN Der – wie üblich – umständliche Titel ist:
Neue Basic Regulation im Short Final
Der Europarat hat am 26.06.2018 die neue EU-Luftfahrt-Grundverordnung (Basic-Regulation) gebilligt. Noch vor der Sommerpause ist die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU zu erwarten. 20 Tage später tritt die Neufassung der bisher unter der Nummer 216/2018 bekannten EU-Basic-Regulation in Kraft. Der Text der Verordnung ist bereits „online“. Der neuen Ordnungsnummer wird das Bekanntmachungs-Jahr vorangestellt
DTO lässt weiter auf sich warten!
Die DTO, die „Declared Training Organisation“ (Erklärte Ausbildungsorganisation) kommt nicht, wie zunächst erwartet, zum 08.April 2018. Mit der Stellungnahme (Opinion) 11/2016 hatte die EASA vorgeschlagen, eine neue Ausbildungs-Organisationsform einzuführen. Diese sieht vor, dass Flugschulen für die Ausbildung zu Leichtflugzeugpilotenlizenz (LAPL), Privatpilotenlizenz (PPL), Segelflugzeugpilotenlizenz (SPL) und Ballonpilotenlizenz (BPL) keine vorherige Genehmigung (wie bei der
Gewerblich Fliegen mit dem Ultraleichtflugzeug?
Gewerblich Fliegen mit dem UL? Passagiere befördern, Fotoflüge, Bannerschlepp unlimited für Luftsportgeräte? Update: Hinweis auf aktualisierten Leitfaden des BMVI zum „Fliegen gegen Entgelt“ Ein juristischer (und damit vielleicht ab und zu holprig zu lesender) Überblick über die Abgrenzung von entgeltlichen Flügen im AOC, im Werksverkehr und bei der Verwendung von typischen Freizeitfluggeräten:
ARC-Erneuerung/Verlängerung erfordert Prüfung sämtlicher AD’s/LTA’s
Bei der Prüfung der Lufttüchtigkeit müssen zur Erteilung des ARC sämtliche AD’s/LTA’s überprüft werden (NEU: Stellungnahme des LBA) Das Verwaltungsgericht Braunschweig bestätigt Auffassung des Luftfahrt-Bundesamtes Das Verfahren zur Bestätigung der Lufttüchtigkeit (zur Erteilung bzw. Verlängerung des ARC) wird aufwändiger und damit voraussichtlich auch teurer werden. In einem Verfahren des so genannten einstweiligen Rechtsschutzes
Flightradar24 & Co. – unerwartete Zaungäste
Flightradar24 & Co. – unerwartete Zaungäste!? Tracken auch Behörden Luftfahrzeuge anhand von Online-Plattformen? Ist es nur Neugier, Luftfahrtenthusiasmus oder sind es evtl. auch neue Erkenntnisquelle für Behörden? Die Webseiten und App’s von flightradar24.com; glidertracker.de; radarbox24.com u.a. sind beliebt. Durch viele ADS-B-out-fähige Transponder in der General Aviation wird es noch ein wenig interessanter zuzuschauen,
Beförderungsvertrag oder Gefälligkeitsflug?
Beförderungsvertrag oder Gefälligkeitsflug? Die Beantwortung dieser Frage durch das Oberlandesgericht München entschied über den Ausgang der Klagen des Fluggastes und seiner Krankenversicherung gegen die Hinterbliebenen eines UL-Piloten, der im Jahr 2009 bei einem Absturz tödlich verunglückte. Der Pilot startete von seinem Heimatflugplatz zu einem nur wenige Flugminuten entfernten UL-Gelände. Er machte
Sitz des verantwortlichen Luftfahrzeugführers nach Wegfall des Paragraph 2 LuftVO (alt)
Die luftrechtliche Regelung in § 2 der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) die beschrieb, wer an Bord eines Luftfahrzeuges der verantwortliche Luftfahrzeugführer sei, ist mit der Neufassung der LuftVO vom 15.11.2015 ersatzlos weggefallen. § 2 LuftVO (alt) lautete: Verantwortlicher Luftfahrzeugführer: (1) Die Vorschriften dieser Verordnung über die Rechte und Pflichten des Luftfahrzeugführers gelten für den verantwortlichen
Der Luftsportverein als Erlebnispartner?
Der Luftsportverein als Erlebnispartner… „MEHR KUNDEN ERREICHEN. MEHR VERKAUFEN. MEHR VERDIENEN“ Erlebnisportale bieten auf attraktiven Webseiten aber auch über ganz konventionellen Werbemittel wie Print, Rundfunk und Fernsehen ausgefallene Freitzeitevents an. Und auch die, sonst nicht allzu beliebte, Gutscheinvariante zu Weihnachten oder dem Geburtstag wird so zum vielversprechenden besonderen Ereignis. Auch Flugsportvereine werden oft
COM-OPS in der Segelfluglizenz?
COM-OPS Eintrag für Passagierflüge mit Segelflugzeugen? Im Sommer finden wieder jede Menge „Tage der offenen Tür“ an Flugplätzen und Segelfluggeländen statt. Dabei werden häufig auch Mitflüge im Segelflugzeug angeboten. Viele Vereine sind verunsichert, unter welchen Voraussetzungen dies durchgeführt werden darf. In Süddeutschland wurde im letzten Jahr sogar die Durchführung von Passagierflügen auf
Ultraleichtflugzeuge – Zubehör und Leergewicht
Zubehör: Erforderlich, nützlich, „nice to have“ oder einfach nur schön. Vorsicht: Bei der Bestellung eines neuen Flugzeugs kostet die Zusatzausstattung nicht nur Geld, sondern auch Zuladung! Vor allem Ultraleichtflugzeuge können bei üppigen Zusatzwünschen des Käufers sich schnell vom Zwei- zum Einsitzer wandeln, obwohl das vom Gesetzgeber wohl kaum so gedacht sein dürfte. Die
Flugdienst- und Ruhezeiten
Europäische Neuerungen, Audits und immer wieder Anlass für Ordnungswidrigkeitenverfahren. Mit der europäischen Verordnung (EU) Nr. 83/2014 wurde im Anhang III der EU-OPS-Verordnung (EU) Nr. 965/2012 der Teilabschnitt ORO.FTL (Flight Time Limits) zu Flugdienst- und Ruhezeiten angefügt. Mit diesem Teilabschnitt werden Beschränkungen der Flug- und Dienstzeiten sowie Ruhezeiten im zivilen Lufttransport (CAT-Flügen) geregelt.
Neue LuftVO 2015
Neue Luftverkehrsordnung (LuftVO) endlich bekannt gemacht. Fast ein Jahr nach Anwendbarkeit der Europäischen Luftraumverordnung (SERA – Standardized European Rules Of The Air, bekannt gemacht durch die Europäische Durchführungsverordnung Nr. 923/2012) wurde durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Neufassung der LuftVO bekannt gegeben und trat am 06.November 2015 in Kraft.
Haftung und Haftungsbeschränkung bei Prüfungsflügen
ACHTUNG FLIGHT EXAMINER – Haftungsfragen vor dem Prüfungsflug klären! Mit Anwendung der EU-Verordnung VO 1178/2011 „Teil-FCL“, haben sich die Zulassung, der Einsatz und auch das Haftungspotential von Flugprüfern (Flight Examiner, FE) geändert. Flugprüfer sind, so die am 31.10.2014 vom LBA veröffentlichte Meinung des Bundesverkehrsministeriums (BMVI), nicht (mehr) als verlängerter Arm des Staates tätig,
Bodenkollision zweier Flugzeuge
Bodenkollision bei rutschigen Verhältnissen. Betriebsgefahr eines abgestellten Luftfahrzeuges Das Landgericht Hanau hat sich kürzlich dazu entschieden, dass auch von einem auf dem Vorfeld abgestellten Luftfahrzeug eine Betriebsgefahr ausgeht (Urteil vom 13.05.2015; Az. 4 0 828/13). Im Dezember 2012 wollte ein in diesem Verfahren beklagter Pilot und Eigentümer einer PA 28 nach der Landung
SERA – Standardized European Rules Of The Air
Link zur Veröffentlichung in Luftsport 2/2014
Tablet oder Papier – Ipad & Co im Cockpit
Ob elektronisches Flugbuch, digitale Luftfahrtkarten, meist kombiniert mit mobiler Navigationssoftware in Handys, Tablets oder Notebooks, Online-Zugriff auf AIS und VFRebulletin, Startkladden und Hauptflugbücher von Flugplätzen….elektronische Helferlein haben schon längst Einzug in die Fliegerei gehalten. Ob man dadurch in allen Bereichen auf die herkömmlichen Mittel verzichten darf wird im Aerokurier Heft 7, 2014 besprochen
Grobe Fahrlässigkeit – Kollision von zwei Hubschraubern
Versicherungseinwand: Grobe Fahrlässigkeit Bei einem Unfall in Schweden wurde eine Robinson R 44 komplett zerstört und eine zweite R 44 stark beschädigt. Mit den beiden Hubschraubern waren vier erfahrende Piloten gemeinsam unterwegs. Bei einer Außenlandung, die in Schweden fast überall zulässig ist, kollidierte bei dem Landeversuch des zweiten Hubschraubers der Hauptrotor
Luftrecht für Piloten: Änderungen durch SERA, Teil 2
Die neuen einheitlichen Luftverkehrsregeln SERA gelten ab dem 5. Dezember 2014. Welche Änderungen damit auf die Piloten zukommen, schildert der folgende Bericht. Nur noch bis zum 5. Dezember 2014 wird die Luftverkehrsordnung Anwendung finden. Damit kommen Änderungen im Flugbetrieb auf die Piloten zu. Die bislang in § 22 LuftVO enthaltene Regelung zum Flugbetrieb
Luftrecht: SERA – Weitere Änderungen 2014
Nur noch bis zum 5. Dezember 2014 wird die Luftverkehrsordnung, wie sie zurzeit bekannt ist, Anwendung finden. Damit kommen Änderungen im Flugbetrieb auf die Piloten zu. Ab dem 5. Dezember 2014 wird in ganz Europa ein einheitliches Regelwerk zu den Luftverkehrsregeln (Rules of the air) zu beachten sein. Die europäischen Verordnung VO(EU) 923/2012
Luftrecht – Fälle aus der Flugpraxis: Unnötige Eskalation
Bei der Begründung von Ordungswidrigkeitsbescheiden sind einige Behörden manchmal sehr erfindungsreich, wie der vorliegende Fall zeigt. Ein Flug mit einem Vereins-UL im Herbst letzten Jahres endete nach einer misslungenen Landung in Porta Westfalica mit dem Bruch des Bugfahrwerks und Schaden an Propeller, Motor und Cowling. Bei der anlässlich des Landeunfalls erfolgten Überprüfung der
Schlagwörter
Lexikon
Luftfahrt Haftung & Versicherung
Als kleinen hilfreichen Begleiter für Vorträge, Flugschulen und Seminare haben Frank Dörner, Martin Peschke und Jochen Hägele ein Lexikon mit luftrechtlichen und versicherungsrechtlichen Begriffen veröffentlicht, in dem auch einschlägige Rechtsvorschriften zu finden sind.