Immer wieder verweigern Versicherer nach Flugunfällen die Leistung, weil Piloten am Steuer saßen, die nicht im Vertrag stehen. Wer andere sein Flugzeug fliegen lässt, sollte vorher unbedingt seine Police prüfen.
Die Versicherungsbedingungen sind im Versicherungsvertrag zur (Voll-)Kaskoversicherung immer unmissverständlich beschrieben. Dennoch gibt es immer wieder Unklarheiten und es ist nicht für jeden ersichtlich, welche Piloten in welchem Fall vom Versicherungsschutz umfasst sind. ….
Mehr Informationen zum Versicherungsschutz können Sie im Artikel des Aerokuriers nachlesen:
Aerokurier 07/2021 Pilotenklausel
Auch der Luftsport Verband Bayern hat in seiner Ausgabe vom 02/2021 darüber berichtet: