Fliegermagazin 07/19 – ZÜP und weg
ZÜP und weg… Eine strafrechtliche Auffälligkeit hat nicht selten auch den Verlust mancher fliegerischen Möglichkeiten zur Folge. Im Gegensatz zum reinen Segelflieger oder Ultraleichtpilot benötigt
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Beförderungsvertrag oder Gefälligkeitsflug? Die Beantwortung dieser Frage durch das Oberlandesgericht München entschied über den Ausgang der Klagen des Fluggastes und seiner Krankenversicherung gegen die
Die luftrechtliche Regelung in § 2 der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) die beschrieb, wer an Bord eines Luftfahrzeuges der verantwortliche Luftfahrzeugführer sei, ist mit der Neufassung der
Zubehör: Erforderlich, nützlich, „nice to have“ oder einfach nur schön. Vorsicht: Bei der Bestellung eines neuen Flugzeugs kostet die Zusatzausstattung nicht nur Geld, sondern auch