Die neue Europäische Luftfahrt-Grundverordnung (Basic-Regulation) ist nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Damit tritt sie am 11. September 2018 in Kraft.
Darüber, ob der Termin für das Inkrafttreten der wichtigsten europäischen Luftfahrtnorm glücklich gewählt ist, kann man streiten.
Der Verordnungstext ist hier zu finden: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018R1139&from=EN
Der – wie üblich – umständliche Titel ist:
Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 4. Juli 2018 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit sowie zur Änderung der Verordnungen (EG)
Nr. 2111/2005, (EG) Nr. 1008/2008, (EU) Nr. 996/2010, (EU) Nr. 376/2014 und der Richtlinien 2014/30/EU und 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, und zur Aufhebung der
Verordnungen (EG) Nr. 552/2004 und (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des Rates
Die Inhalte und Neugliederung wurde bereits in diesem Artikel kurz vorgestellt: http://air-law.de/neue-basic-regulation-im-short-final/
Nun werden auch einige nationale/deutsche Gesetze und Verordnungen aktualisiert werden müssen. Neben der puren Bezeichnung sind vor allem Bezüge und Hinweise auf die verschiedenen Anhänge zu ändern.
Allen voran Bezüge auf den bisherigen „Annex II“ der alten Basic-Regulation 216/2008 – die Beschreibung der von der EU-Regulierung ausgenommenen Luftfahrzeuge ist nun in Annex I zur 2018/1139 zu finden.
Frank Dörner, Rechtsanwalt, München