Publikationen

Das Air-Law Team gibt regelmäßig einen kleinen Einblick in ihr gesammeltes luftrechtliches Wissen, um die Mitglieder der Luftfahrtbranche über aktuelle und relevante Themengebiete zu informieren und aufzuklären. Veröffentlichungen finden Sie in den folgenden Journalen der Fachpressen. 

Fliegermagazin 10/19: Fit für’s Cockpit?

Einschränkung der Flugtauglichkeit

Nach der VO(EU) 1178/2011 Anhang IV – dem Part „MED“ dürfen Pilotinnen und Piloten nicht fliegen und Flugschüler dürfen nicht allein fliegen, wenn sie sich der Einschränkung ihrer flugmedizinischen Tauglichkeit bewusst sind, die es ihnen unmöglich machen könnte, die Fliegerei sicher auszuüben.

Einige Umstände, die dazu führen, dass man den Fliegerarzt konsultieren muss sind klar definiert. Dazu gehören  Fälle, in denen man sich einem chirurgischen Eingriff oder einem invasiven Verfahren unterzogen hat; mit der regelmäßigen Einnahme oder Anwendung von Arzneimitteln begonnen hat; sich eine erhebliche Verletzung zugezogen hat, die eine Tätigkeit als Flugbesatzungsmitglied nicht zulässt; unter einer erheblichen Erkrankung leidet, die eine Tätigkeit als Flugbesatzungsmitglied nicht zulässt; schwanger ist oder in ein Krankenhaus oder eine Klinik eingewiesen worden ist. Wird diese Pflicht verletzt, riskiert man strafrechtliche Sanktionen, ggf. die Lizenz und im Schadenfall den Versicherungsschutz.

Bei der Einnahme eines Medikaments ist durch die Verordnung  gefordert, dass der Fliegerarzt konsultiert wird, wenn man etwas einnimmt oder anwendet, mit dem die sichere Ausübung der Fliegerei wahrscheinlich gefährdet ist. Im Guidance Material der EASA gibt es eine Hilfestellung dazu, wie diese unbestimmten Begriffe ausgelegt werden sollen.

Jedes Medikament kann Nebenwirkungen verursachen, von denen einige die sichere Erfüllung von Flugaufgaben beeinträchtigen können. Ebenso können Symptome von Erkrankungen am Boden wenig oder gar kein Problem verursachen, aber beim Fliegen ablenken und die Leistung beeinträchtigen. Die Bedingungen während des Fluges können die Schwere der Symptome erhöhen.

Vor der Einnahme von Medikamenten sollten die folgenden drei grundlegenden Fragen zufriedenstellend beantwortet werden:

– Fühle ich mich fit zum Fliegen?

– Muss ich wirklich überhaupt Medikamente einnehmen?

– Habe ich für dieses Medikament sichergestellt, dass es keine negativen Auswirkungen auf meine Flugfähigkeit hat?

Die Bestätigung des Fehlens schädlicher Wirkungen kann einen flugmedizinischen Rat erfordern.

Einige weit verbreitete Medikamente und ihrer Kompatibilität mit der Fliegerei werden im GM zu MED.A.020 aufgelistet. Einzelne Beispiele hierzu:

Antibiotika können Nebenwirkungen haben, die die Leistung beeinträchtigen können. Noch deutlicher ist jedoch, dass ihre Verwendung in der Regel auf eine Infektion hinweist, so dass die Auswirkungen dieser Infektion dazu führen können, dass man nicht flugtauglich ist und flugmedizinische Beratung einholen sollte.

Antihistaminika können Schläfrigkeit verursachen. Sie werden häufig bei der Behandlung von Heuschnupfen, Asthma und allergischen Ausschlägen eingesetzt. In vielen Fällen kann die Erkrankung selbst das Fliegen ausschließen, so dass, wenn eine Behandlung erforderlich ist, ein flugmedizinischer Rat eingeholt werden sollte, damit so genannte nichtsedative Antihistaminika, die die menschliche Leistungsfähigkeit nicht beeinträchtigen, verschrieben werden können.

Hustenmittel beinhalten oft Codein, Dextromethorfan oder Pseudo-Ephedrin, die nicht mit Flugverkehr kompatibel sind. Mukolytische Mittel (z.B. Carbocystein) sind jedoch gut verträglich und „flugtauglich“.

Beruhigungsmittel und Beruhigungsmittel können zu tödlichen Flugunfällen beigetragen. Darüber hinaus wird der Auslöser, warum dieses Medikamente verschrieben wurden, mit ziemlicher Sicherheit bedeuten, dass der psychische Zustand nicht mit der Fliegerei vereinbar ist.

Nach Lokal-, Voll-, Zahn- und anderen Anästhesien sollte eine gewisse Zeit vergehen, bevor man wieder fliegt. Der Zeitraum ist von Person zu Person sehr unterschiedlich, aber man sollte nach einer Lokalanästhesie mindestens 12 Stunden und nach einer Vollanästhesie mindestens 48 Stunden nicht fliegen.

Viele der heute auf dem Markt befindlichen Medikamente enthalten eine Kombination von Arzneimitteln. Daher ist es unerlässlich, dass bei neuen, wenn auch nur geringfügigen Medikamenten oder Dosierungen die Wirkung auf den Piloten am Boden vor dem Flug beobachtet wird. Außerdem müssen Überempfindlichkeiten auf bestimmte Medikamente individuell betrachtet werden.

Alternative oder komplementäre Medizin, wie Akupunktur, Homöopathie, Hypnotherapie und andere Disziplinen, entwickeln sich und gewinnen an Akzeptanz.

Es muss auch dort sichergestellt werden, dass die Behandlungen sowie die zugrunde liegende Erkrankung von Fliegerarzt ausreichend berücksichtigt wird.

Den Artikel „Sind Sie wirklich fit fürs Cockpit“ finden Sie im Aerokurier 10/2019 und hier als pdf.