Publikationen

Das Air-Law Team gibt regelmäßig einen kleinen Einblick in ihr gesammeltes luftrechtliches Wissen, um die Mitglieder der Luftfahrtbranche über aktuelle und relevante Themengebiete zu informieren und aufzuklären. Veröffentlichungen finden Sie in den folgenden Journalen der Fachpressen. 

Fliegermagazin 08/19 – Flugzeugkaufvertrag

Ein kurzer Überblick zum Kaufvertrag bei Kauf von neuen oder gebrauchten Luftfahrzeugen – Von der Anzahlung bis zum Vertrag

Anzahlung:

Eine gesetzliche Regelung, wie hoch eine Anzahlung sein darf, gibt es nicht. Das Gesetz sieht Zahlung bei Lieferung, die sog. Zahlung Zug-um-Zug vor. Der Verkäufer ist grundsätzlich frei bei der Festlegung und kann sogar den ganzen Betrag als Vorkasse vereinbaren. Allerdings ist hierfür eine individuelle Regelung nötig. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist dies in der Regel nicht möglich.

Die Anzahlung soll den Verkäufer vor Verlusten schützen, die dadurch eintreten, dass der Käufer den Vertrag nicht erfüllen kann, oder aber auch der Vorfinanzierung der Fertigung dienen. Da die Fertigung eines Flugzeuges eine längere Zeit braucht, ist es nicht unüblich, dass höhere Anzahlungsquoten verlangt werden.

Keinesfalls sollten hohe Anzahlungen ohne Sicherheit (z.B. Bankbürgschaft) geleistet werden. Vom Risiko des Verlustes abgesehen kann dies auch ein Hinweis darauf sein, dass der Verkäufer bzw. Hersteller in finanziellen Problemen steckt. Gefährlich für den Käufer ist, dass im Falle einer Insolvenz die Anzahlung in die Insolvenzmasse fällt und schlimmstenfalls verloren ist. Die Rückforderung muss dann beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle angemeldet werden. In der Regel kann dann nur mit einer Erstattung eines Bruchteils gerechnet werden.

Im Falle einer Insolvenz des Verkäufers sollte man nie vom Vertrag zurücktreten. Dies wäre ein Fehler, denn dann ist die Anzahlung nicht mehr zu retten.

Beim Kauf eines gebrauchten Flugzeuges sollte eine Anzahlung, wenn überhaupt, auf ein inländisches Treuhandkonto gezahlt werden. Verlangt ein im Ausland sitzender Verkäufer eine Zahlung per Bargeldtransfer z.B. über Western Union, so ist dies ein Warnsignal und ein Hinweis auf einen Betrugsversuch.

Vorsicht ist geboten, wenn ein extrem günstiger Preis verlangt wird, der Verkäufer im Ausland sitzt und eine (An-) Zahlung per Bargeldtransfer verlangt wird oder ein unbekannter Treuhandservice (also nicht gelisteter Escrow-Service) oder eine Spedition genannt wird, das treuhänderisch die Zahlungsabwicklung übernehmen soll.

Eigentumsnachweis:

Es sollte unbedingt der Eintragungsschein angefordert werden und ein Blick in das Register geworfen werden, ob evtl. eine Sicherheit (Pfandrecht) eingetragen ist. Vor allem beim Kauf von amerikanischen Luftfahrzeugen sollte die vorhergehende Bill of Sale vorhanden sein.

Vor dem endgültigen Kauf sollte das Flugzeug technisch und vor allem bzgl. der Dokumentation (CoA, CoR, ARC…) geprüft werden. Ein Vorvertrag sollte Regelungen zu Kostentragung bei erkannten Mängeln nach einer Prebuy-Inspektion beinhalten und ggf. zu den Kosten des Certificate of Airworthiness for Export.

Das sollte im Kaufvertrag stehen:

Abhängig davon, ob es sich um ein gebrauchtes oder neues Flugzeug handelt, sollten folgende Punkte im Kaufvertrag aufgenommen werden:

– Name und Adresse von Käufer und Verkäufer, idealiter auch die Personalausweis- oder Passnummer

– Flugzeugdaten (Hersteller, Kennzeichen, Serialnummer)

– Hinweise zu mitverkauftem Zubehör und Ausrüstung

– Kaufpreis und Zahlungsvereinbarung, Mehrwertsteuerausweis, Hinweis auf Bezahlung von Einfuhrzoll

– Bei internationalen Verträgen: Anwendbares Recht und Gerichtsstand

– Erklärung zum Zustand des Luftfahrzeuges: Betriebszeitenübersicht mit Laufzeiten, Angaben zur Lufttüchtigkeit, letztes ARC, letzte Wägung, durchgeführte Reparaturen und Wartungsarbeiten, AD’s, LTA’s, SB‘S, Schadenshistorie…

– Zusicherungen/ Garantieversprechen

– Ort und Zeit der Übergabe sowie übergebene Dokumente

– Datum und Unterschrift von Verkäufer und Käufer

– Als gemeinsam ausgefüllte Anlage: Die Meldung an die Behörde (z.B. LBA Form 10)

Welches Recht gilt beim Kauf im Ausland?

Welches Recht anwendbar ist und welches Gericht für Streitigkeiten (örtlich) zuständig ist, kann von wesentlicher Bedeutung sein. Die Regelungen hierzu sind viel zu umfangreich und würden den Rahmen dieses Beitrags sprengen. Für Verträge innerhalb der EU gilt das Europäische Zivilverfahrensrecht (EuGVO). Danach kann jede Vertragspartei in dem Staat verklagt werden, in dem sie ansässig ist. Alternativ kann auch am Erfüllungsort geklagt werden.

Weiter gilt der Grundsatz der freien Rechtswahl. Die Vertragsparteien können also frei wählen, welches Recht bei grenzüberschreitenden Verträgen gilt. Häufig haben Unternehmen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechende Klauseln, ist nichts vereinbart, gilt das Recht des Landes, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat.

Etwas anderes kann aber bei einem Verbrauchervertrag gelten. Ein Käufer tut also gut daran, sich vor Abschluss eines Kaufvertrages über ein Flugzeug nicht nur fachlich sondern auch juristisch beraten zu lassen.

Ein pdf dieses im Fliegermagazin 08/2019 erschienen Artikels finden Sie hier

Frank Dörner, Rechtsanwalt, München