Wer sich ohne juristische Sachkenntnis mit den neuen Regelungen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (Continuing Airworthiness) beschäftigt, muss erstmal einen langen Atem beweisen. Denn die Neufassung von CAMO und CAO kommt etwas sperrig daher.
Es hat etwas gedauert, aber nun haben sich die Allgemeine Luftfahrt und die Sportfliegerei langsam an das europäische System zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit, der ,,Continuing Airworthiness“, gewöhnt: also das Auseinanderfallen von ,,Überwachung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit“ durch eine CAMO, welche die nahtlose technische Dokumentation und Überwachung von Fristen gewährleisten soll, und die Instandhaltung durch einen Teil-145 oder einen M/F-Betrieb….
Frank Dörner hat die Herausforderungen der neuen Regelungen für Sie im Aerokurier zusammengefasst:
Auch der Luftsport-Verband Bayern e.V. hat in seiner Ausgabe vom 01/2021 davon berichtet: