90-Tage-Regel
Jedem Piloten, jeder Pilotin ist der Begriff geläufig – die „90-Tage-Regel“. Aber es gibt an den Flugplätzen nach wie vor Diskussionen dazu, wer denn nun eigentlich mitfliegen darf, wenn diese Voraussetzung zur Mitnahme von Fluggästen nicht erfüllt ist.
Grundsätzlich fordert FCL.060 b) für den gewerblichen Luftverkehr und für bei der Mitnahme von „Fluggästen“ drei Flüge in den letzten 90 Tagen. Auch § 45a LuftPersV stellt die Anforderung für Luftsportgeräte auf. Dabei würde diese nationale Regelung zumindest für dreiachsgesteuerte Ultraleichtflugzeuge gar nicht nötig sein. Diese sind ohne Zweifel auch „Flugzeuge“ im Sinne der europäischen Vorschriften. Aber diesem Thema wird sich voraussichtlich eh zeitnah eine Anpassung der AMC zur FCL-Verordnung widmen. …
Der Artikel mit Volltext ist im Fliegermagazin 11/2019 erschienen. Ein pdf dazu, ist hier zu finden.
Rechtsanwalt Frank Dörner, air-law.de, München