ACHTUNG FLIGHT EXAMINER – Haftungsfragen vor dem Prüfungsflug klären!
Mit Anwendung der EU-Verordnung VO 1178/2011 „Teil-FCL“, haben sich die Zulassung, der Einsatz und auch das Haftungspotential von Flugprüfern (Flight Examiner, FE) geändert.
Flugprüfer sind, so die am 31.10.2014 vom LBA veröffentlichte Meinung des Bundesverkehrsministeriums (BMVI), nicht (mehr) als verlängerter Arm des Staates tätig, sondern eigenständige für die Abnahme von Flugprüfungen zugelassene Sachverständige.
Ein pdf des im ADLER erschienen Artikels finden Sie hier: