Die ZÜP bleibt, der Bundestag hat die Änderungen des Luftsicherheitsgesetzes am 5.März 2020 beschlossen. Die Kritik, die Experten in der Innenausschuss-Sitzung Anfang Februar 2020 übten, blieb weitgehend ungehört. Dieses Gesetz sollte helfen, durch intensives Durchleuchten all jener, die Zugang zu Luftfahrzeugen und Flughäfen haben, die Gefahr von Anschlägen wie denen auf das World Trade Center am 11.September 2001 zu reduzieren. Auch RA Frank Dörner war an den Beratungen als Luftrechtsexperte persönlich eingebunden. …
Der gesamte Artikel ist im Aerokurier 04/2020 erschienen. Den Volltext als pdf finden Sie hier: