Publikationen

Das Air-Law Team gibt regelmäßig einen kleinen Einblick in ihr gesammeltes luftrechtliches Wissen, um die Mitglieder der Luftfahrtbranche über aktuelle und relevante Themengebiete zu informieren und aufzuklären. Veröffentlichungen finden Sie in den folgenden Journalen der Fachpressen. 

DTO lässt weiter auf sich warten!

Die DTO, die „Declared Training Organisation“ (Erklärte Ausbildungsorganisation) kommt nicht, wie zunächst erwartet, zum 08.April 2018.

Mit der Stellungnahme (Opinion) 11/2016 hatte die EASA vorgeschlagen, eine neue Ausbildungs-Organisationsform einzuführen. Diese sieht vor, dass Flugschulen für die Ausbildung zu Leichtflugzeugpilotenlizenz (LAPL), Privatpilotenlizenz (PPL), Segelflugzeugpilotenlizenz (SPL) und Ballonpilotenlizenz (BPL) keine vorherige Genehmigung (wie bei der ATO) mehr einholen müssen und die Ausbildungsaktivitäten einfach der zuständigen Behörde melden (declare).

Diese neue „erklärte Ausbildungsorganisation“ (DTO) soll ebenfalls von vereinfachten Organisations- und Aufsichtsanforderungen profitieren, was insgesamt auf erhebliche Erleichterungen für General-Aviation- und Luftsport-Flugschulen hoffen lässt.

Im Gegensatz zur ATO (Approved Training Organisation) sollen weder eigene Ausbildungsluftfahrzeuge vorgehalten werden, noch sollen aufwändige Management- und Ausbildungshandbücher erstellt werden, solange die Ausbildung anhand der EASA-Vorgaben (Syllabi) durchgeführt wird. Eine – der ATO vergleichbare – Managementstruktur würde ebenfalls nicht gefordert werden und die Behörden würden ihre Aufsicht per Regelaudit – voraussichtlich alle 3 bis 4 Jahre durchführen.

Ein Entwurf zur Ergänzung der VO(EU) 1178/2011 mit einem neuen Part „DTO“ wurde auch bereits veröffentlicht.

Mit der NfL 1-1288-18 vom 27. März 2018, der Bekanntmachung zur Anerkennung von nationalen Lizenzen anderer EU-Mitgliedstaaten in der Bundesrepublik Deutschland, wird klar, dass die Umsetzung des DTO-Planes wohl noch deutlich auf sich warten lassen wird.

Das Referat LF 18 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur erklärt:

„Die Europäische Kommission hat mit Inkraftsetzung der Verordnung (EU) Nr. 2015/445 am 17.März 2015 unter anderem eine Verlängerung der „Opt-Out-Möglichkeit“ des Artikel 12 Satz 2 Buchstabe a) der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 (provisions to pilot licenses of […] sailplanes and balloons) bis zum 08. April 2018 eröffnet. Deutschland hat – anders als die meisten anderen Mitgliedstaaten von dieser Verlängerungsmöglichkeit keinen Gebrauch gemacht, sondern wendet unmittelbar die EU-Verordnung an.

Die Kommission beabsichtigt, im Rahmen einer Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 im Hinblick auf erklärte Ausbildungsorganisationen, den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einzuräumen, die Bestimmungen des Anhangs I zu Pilotenlizenzen für Segelflugzeuge und Ballone bis zum 08. April 2020 weiterhin nicht anzuwenden. Da die in Rede stehende Änderungsverordnung nicht zeitgerecht vor Ablauf der „Opt-Out-Möglichkeit“ am 08. April 2018 erlassen werden kann, haben die Mitgliedstaaten im Vorgriff zu dieser Änderung die Möglichkeit, die Flexibilitätsbestimmungen gemäß Artikel 14 (4) der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 entsprechend anzuwenden.“

Wie z.B. im Nachbarland Österreich haben einige EU-Mitgliedstaaten bisher davon abgesehen, auch die Segelflug- und Ballonausbildung auf das EASA-System umzustellen. Damit sind für diese Luftsportarten auch bislang keine ATO’s erforderlich. Diese Opt-Out Möglichkeit sollte geplanterweise am 8. April 2018 auslaufen, um dann, unter anderem auf Betreiben solcher „Opt-Out-Staaten“ eine einfachere Flugschul-Form zu ermöglichen, ist die DTO-Planung aufgenommen worden.

Mit einer Verlängerung des „Opt-Out-Kunstgriffes“ kann nun aber bis 2020 alles beim Alten bleiben.
Mitgliedstaaten, die die Verlängerung der Opt-Out-Möglichkeit bis (längstens) 08. April 2020 in Anspruch nehmen, müssen die nationalen Segelflug- und Ballonführerlizenzen noch nicht nach den Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 erteilen.

Damit ist auch erstmal der zeitliche Druck, bzw. die Erwartung, dass die DTO in wenigen Tagen per EU-Verordnung startbereit sein müsste, erledigt.

Die EU-Verordnung Nr. 1178/2011 erkennt durch die in Artikel 12 geregelten „Opt-Out-Möglichkeiten“ ausdrücklich die Existenz von zwei parallelen „Lizenz- und Ausbildungssystemen“ (EU und national) innerhalb der EU nun bis 08.04.2020 an.

Damit wird die Einführung der DTO wohl auch noch länger auf sich warten lassen.